Sie besitzen ein Haus oder Apartment in Dubai und planen es an ihre Verwandten ersten Grades zu vererben. Infolgedessen gelten die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 30 des Exekutivrats aus dem Jahr 2013 zur Genehmigung der Gebühren des Land Department (der "Beschluss über die Gebühren des Dubai Land Department von 2013").
Wenn es um die Registrierung und Übertragung von Eigentum geht, erhebt das Dubai Land Department (DLD) ausschließlich Gebühren, keine Steuern. Dies steht im Einklang mit Artikel 2 der Dubai Land Department Fees Resolution von 2013, in dem es heißt: "Mit diesem Beschluss werden die Gebühren für die Eintragung von Immobilienverfügungen in das Immobilienregister, einschließlich derjenigen, die sich auf fertiggestellte, im Bau befindliche oder nicht geplante Immobilien beziehen, sowie die Gebühren für die von der Behörde erbrachten Dienstleistungen, wie in der beigefügten Tabelle (1) dargelegt, genehmigt."
Eine Person, die eine Immobilie in Dubai besitzt, kann diese an ihre Familienmitglieder ersten Grades verschenken, indem sie dem DLD eine Gebühr von 0,125 Prozent des Wertes der Immobilie zahlt. Die Anzahl dieser Kosten darf nicht unter 2.000 Dh liegen.
Darüber hinaus legt die Dubai Land Department Fees Resolution von 2013 in Artikel 3(5) fest: "Bei der Zahlung der in Artikel (2) dieser Resolution vorgeschriebenen Gebühren gilt Folgendes:
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Gebühren für die Eintragung von Verträgen über die Nutzung und Bebauung des Grundstücks einer anderen Person (Musataha), von Verträgen zur Übertragung des Anteils eines Erben an einem Grundstück auf die anderen Erben (Takharuj), von Schenkungen, Testamenten, Hypotheken, Schuldumwandlungen, Familienstiftungen (Family Waqf) und der Eintragung der Rechte der Erben von Pächtern von der Person gezahlt, auf die die Rechte übertragen werden."
Nach dem Gesetz können Sie eine Immobilie an Familienmitglieder ersten Grades wie Eltern, Ehepartner oder Kinder verschenken, indem Sie der DLD 0,125 Prozent des Immobilienwerts oder 2.000 Dh (je nachdem, welcher Wert höher ist) zahlen.
Wenn Sie die Immobilie an Verwandte ersten Grades, Einzelpersonen oder Unternehmen verkaufen wollen, müssen Sie 4 % des Wertes des Kaufvertrags zahlen.
留言