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Regeln beim Immobilienkauf für ausländische Investoren

Der Immobilienmarkt der VAE ist einer der am besten regulierten und transparentesten in der Region. Ob steuerfreie Mietrenditen, Lifestyle-Investitionen oder gesunde Kapitalgewinne - der Immobilienmarkt der VAE bietet eine Fülle von Möglichkeiten für Immobilieninvestitionen. Die jüngsten Änderungen der Eigentumsregeln für Ausländer haben den Markt für ausländische Investoren weiter geöffnet.


Diejenigen, die als ausländische Investoren am Erwerb von Immobilien interessiert sind, müssen bedenken, dass für sie unterschiedliche Regeln für den Immobilienbesitz gelten. Welche Beschränkungen gelten für nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Personen für den Erwerb von Hypotheken zum Kauf von Immobilien im Land?


Was sind Eigentumswohnungen in Dubai und was sind die Bedingungen für den Kauf von Immobilien für Ausländer? Bevor Sie sich zum Kauf einer Villa, einer Wohnung oder einer anderen Art von Immobilie in den VAE verpflichten, sollten Sie diese Regeln für den Immobilienbesitz für Ausländer beachten.


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REGELN FÜR AUSLÄNDER, DIE EINE IMMOBILIE IN DEN UAE KAUFEN


Lange Zeit war es Ausländern nicht gestattet, in den VAE Immobilien zu besitzen. Das erste Emirat, das in dieser Hinsicht eine Änderung vornahm, war Dubai. Die Hauptstadt Abu Dhabi und die anderen Emirate, darunter Ajman, Sharjah und Ras Al Khaimah, folgten diesem Beispiel bald darauf.


Beachten Sie jedoch, dass es für Expats zwei Arten von Immobilieneigentum gibt - Eigentum und Pacht. Ein Überblick über Eigentums- und Pachteigentum sowie über die Regeln für Ausländer in den verschiedenen Emiraten kann Ihnen eine bessere Vorstellung von Ihren Möglichkeiten vermitteln:


EIGENTUMSRECHT VERSUS PACHTRECHT FÜR EXPATS


Das VAE-Eigentumsrecht für Ausländer in Bezug auf gepachtete Immobilien gibt Käufern die Rechte an ihrer Investition, aber nicht an dem Land, auf dem sie gebaut ist. Der Kauf einer Erbpachtimmobilie bedeutet, dass man sie für einen Zeitraum von 99 Jahren oder weniger besitzt, je nach der im Erbpachtvertrag festgelegten Dauer. Bei dieser Art des Kaufs erwirbt der Käufer nur die Rechte an der Immobilie, nicht aber an dem Grundstück, auf dem sie gebaut ist.


Freehold-Eigentum von Expats ist in den VAE ebenfalls möglich. Expatriates dürfen in den VAE auch Freehold-Eigentum erwerben. Diese Art von Eigentum ermöglicht es den Käufern, sowohl das Eigentum an einer Einheit als auch an dem Grundstück, auf dem sie steht, zu besitzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ausländer nur in bestimmten Gebieten Eigentumswohnungen kaufen dürfen.


Auch die Eigentumsvorschriften für Ausländer sind von Emirat zu Emirat unterschiedlich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Gesetze, die für den Kauf einer Immobilie in den VAE in den verschiedenen Emiraten gelten:


STEUERREGELN


Obwohl die VAE keine Steuern auf Immobilienbesitz erheben, wird ausländischen Investoren empfohlen, sich vor dem Kauf von Immobilien in den VAE mit Steuerfachleuten in ihrem Heimatland zu beraten. Die VAE sind weithin für ihr ausländerfreundliches Steuersystem bekannt. Während das Land selbst jedoch keine Steuern auf gekaufte Immobilien erhebt, müssen Expatriates die in ihren Heimatländern geltenden gesetzlichen Verpflichtungen berücksichtigen.


Wenn Sie beispielsweise als US-Bürger eine Immobilie in den VAE kaufen, müssen Sie mögliche laufende Steuerpflichten auf Einkünfte wie Mieteinnahmen, Zinsen auf Sparguthaben, Dividendenzahlungen und andere Anforderungen in den Vereinigten Staaten berücksichtigen. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie in den VAE mit Steuerberatern in Ihrem Land in Verbindung zu setzen und sich ein besseres Bild von der Steuerpflicht bei Immobilienkäufen im Ausland zu machen.


ERHALTE ICH EIN AUFENTHALTSVISUM FÜR DEN IMMOBILIENKAUF?


Seit Mai 2019 gehören ausländische Immobilieninvestoren, die eine Immobilie in den VAE kaufen, zu den vielen Kategorien, die für ein langfristiges Aufenthaltsvisum für die VAE in Frage kommen. Der Mindestwert für eine Investition liegt in diesem Fall bei 5 Mio. AED für ein 5-jähriges Aufenthaltsvisum. Dies gilt für den Hauptantragsteller und seine Familienangehörigen.


Der Erwerb eines Aufenthaltsvisums als Immobilieninvestor unterliegt jedoch den folgenden Bedingungen:

  • Der investierte Betrag darf nicht in Form eines Darlehens erfolgen.

  • Die erworbene Immobilie muss einen Bruttowert von mindestens 5 Mio. AED haben.

  • Die Immobilie muss in den letzten drei Jahren gehalten worden sein.

  • Eine umfassendere Analyse finden Sie in unserem Leitfaden für das Goldene Langzeitvisum der VAE.


KÖNNEN AUSLÄNDER EINE HYPOTHEK ERHALTEN?


Expatriates können eine Hypothek von in den VAE tätigen Kreditgebern erhalten, aber es können Bedingungen gelten. So müssen ausländische Investoren beispielsweise eine Mindestanzahlung von 20 % bis 25 % des Hypothekenwerts leisten, zusätzlich zu den damit verbundenen Kosten.


Das war's mit unserem Leitfaden zu den Regeln für den Immobilienbesitz von Ausländern in den VAE. Wenn Sie bereits eine Immobilie in Dubai gekauft haben, aber nicht in den VAE leben, kann Ihnen unser Leitfaden für die Immobilienverwaltung für ausländische Investoren in Dubai helfen, Ihre Investition aus der Ferne zu verwalten. Wenn Sie ein Erstinvestor sind, sollten Sie sich auch über die rechtlichen Aspekte von Freizonen- und Freehold-Immobilien in Dubai informieren.

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